AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Stand: Juni 2022

HELLO BRIDE GbR, Maximilianstraße 47, 86150 Augsburg | Gesellschafter: Karin Mausz und Barbara Gandenheimer

1. GELTUNG UND WIRKSAMKEIT

  • Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; entgegen- stehende oder abweichende Bedingungen des Ausstellers erkennt HELLO BRIDE nicht an, es sei denn, HELLO BRIDE stimmt deren Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen von HELLO BRIDE gelten auch dann, wenn HELLO BRIDE in Kenntnis entgegenstehen- der oder abweichenderBedingungen des Ausstellers vorbehaltlos.
  • Die etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen.

2. LEISTUNGEN HELLO BRIDE UND VERTRAGSSCHLUSS/-INHALT

  • Gegenstand der Leistung von HELLO BRIDE ist die Veranstaltung eines temporären Pop-Up-Wedding-Events („Event“) und die Überlassungeiner Ausstellungsfläche an den Aussteller sowie etwaige Nebenleistungen (z.B. Vermietung von Mobiliar) während dieses DieSpezifikationen (u.a. Zeit, Flächenmaß, Ausstattung, Infrastruktur) der zu erbringenden Leistungen und Nebenleistungen ergeben sich aus Angebot/Auftragsbestätigung von HELLO BRIDE. Sofern nicht anders vereinbart, schuldet HELLO BRIDE allein die Ausstellungsfläche ohneInfrastruktur wie Strom- oder Wasseranschluss.
  • Angebote von HELLO BRIDE sind unverbindlich, ein Vertrag und damit ein Anspruch auf eine Ausstellungsfläche kommen erst mit ausdrücklicher Bestätigung oder Übersendung der entsprechenden Rechnung seitens HELLO BRIDE.
  • Sofern zwischen den Parteien nicht anderweitig vereinbart, liegt die örtliche Konkretisierung der Ausstellungsfläche innerhalb desAusstellungsgeländes im alleinigen Ermessen von HELLO BRIDE.
  • Im Vorfeld des Events von HELLO BRIDE geäußerte Besucherzahlen sind lediglich unverbindliche Prognosen. HELLO BRIDE schuldet nicht einebestimmte Besucherzahl während des Events.

3. NAMENSVERÖFFENTLICHUNG

HELLO BRIDE ist berechtigt, den Namen des Ausstellers nach Vertrags- schluss zur Bewerbung des entsprechenden Events gegenüberBesuchern und potentiellen weiteren Ausstellern in jedweder Form (u.a. Internet, Facebook, Instagram, Twitter und andere Social-Media-Plattformen, Print-Medien, Rundfunk- und Fernsehbeiträgen, Pressemitteilungen) zu verwenden.

4. PFLICHTEN UND RECHTE DES AUSSTELLERS

  • Der Aussteller ist zur Nutzung der Ausstellungsfläche für die Präsentation der zwischen den Parteien vereinbarten Waren oderDienstleistungen entsprechend Angebot/Auftragsbestätigung Ist zwischen den Parteien keine Vereinbarung darüber getroffen, treten an diese Stelle die von dem Aussteller gewöhnlich angebotenen Waren oderDienstleistungen. Der Aussteller ist ohne die Zustimmung von HELLO BRIDE nicht berechtigt, andere Waren oder Dienstleistungen zu präsentieren oder den Ausstellungsplatz oder Teile davon Dritten zu überlassen.
  • Die Bestückung der Ausstellungsfläche hat während der von HELLO BRIDE vorgegebenen Auf-/Abbauzeiten zu Auf- und Abbautenaußerhalb dieser Zeiten, insbesondere während der Kundenbesuchszeiten, sind nicht gestattet.
  • Der Aussteller ist selbst verantwortlich dafür, dass das von ihm verwendete Mobiliar (z.B. Roll-Ups) den rechtlichen Vorgaben (z.B.Brandschutzbestimmungen)
  • Der Aussteller hat seine Ausstellungsfläche während des gesamten Events in einem professionellen und repräsentablen Zustand zu Monierun- gen des optischen oder sonstigen Zustands der Ausstellungsfläche und des vom Aussteller verwendeten Mobiliars oder der vom Aussteller verwen- deten Marketingmittel (z.B. Flyer) durch HELLO BRIDE hat der Aussteller unverzüglich abzuhelfen.
  • Der Verkauf und die kostenfreie Ausgabe von Speisen und Getränken wäh- rend des Events sind dem Aussteller nicht gestattet, sofern nichtzwischen Aussteller und HELLO BRIDE ausdrücklich
  • Der Aussteller ist zur Darbietung von Ton- und Bildmaterial nur nach ausdrücklicher Vereinbarung mit HELLO BRIDE

Der Aussteller trägt in diesem Fall die alleinige Verantwortung für die rechtskonforme Darbietung (Bestehen von Lizenzen und Erfüllungsonstiger Abgabeverpflichtungen). Der Aussteller stellt HELLO BRIDE im Innenverhältnis von der Inanspruchnahme durch Dritte, die aus seiner Darbietung von Ton- oder Bildmaterial resultieren, frei.

5. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

  • HELLO BRIDE ist berechtigt, die vereinbarte Vergütung vor dem Event in Rechnung zu Rechnungen sind sofort zur Zahlung fällig.Es gelten die gesetzlichen Verzugsregeln.
  • Sofern der Aussteller die Rechnung nicht beglichen hat, ist HELLO BRIDE berechtigt, den Zugang zum Event zu verwehren, ohne dass HELLO BRIDE den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung verliert.

6. HAFTUNG

  • HELLO BRIDE haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Aussteller Schadens- oder Aufwendungsersatzansprüche (nachfolgendinsgesamt „Schadenersatzansprüche“) geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, einschließlich von Vorsatz oder groberFahrlässigkeit von Vertretern oder Erfüllungsgehilfen von HELLO BRIDE, wenn HELLO BRIDE schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzthat sowie in den Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
  • Der Schadenersatz des Ausstellers für die Verletzung wesentlicher Vertrags- pflichten ist auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretendenSchaden begrenzt und Schadenersatzansprüche verjähren in zwölf Monaten, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder für die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird.
  • Im Übrigen ist die Haftung von HELLO BRIDE – unabhängig von der Rechts- natur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen, ebenso dieHaftung für entgangen Gewinn.
  • Die zwingenden Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
  • Soweit die Schadenersatzhaftung von HELLO BRIDE ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt das auch im Hinblick auf die persönliche Haftung ihrer Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

7. RÜCKTRITT DES AUSSTELLERS

Eine unentgeltliche Stornierung des vereinbarten Vertrages ist grundsätz- lich nicht möglich, wenn der Aussteller seine Teilnahme absagt.

Folgende Stornogebühren zzgl. der gesetzlich gültigen MwSt. sind zu zahlen:

  • bis 6 Monate vor dem Messetermin // 30 % des Gesamtbetrages
  • bis 4 Monate vor dem Messetermin // 50 % des Gesamtbetrages
  • bis 2 Monate vor dem Messetermin // 100 % des Gesamtbetrages

Ausnahmen: Krankheitsfall oder Todesfall nach Vorlage eines Nachweises (Original oder beglaubigte Kopie) binnen 7 Tagen nachKenntnisnahme.

8. RÜCKTRITT HELLO BRIDE

  • HELLO BRIDE ist zum Rücktritt vom Vertrag mit dem Aussteller berechtigt, wenn
  • der Aussteller die vereinbarte Vergütung nicht fristgerecht nicht bis spätestens zum Tag des Events bezahlt;
  • wenn der Aussteller falsche Angaben über sich, seine Waren oder Dienstleistungen gemacht hat;
  • der Aussteller seine Ausstellungsfläche nicht bis zum Ende der dafür vorgesehenen Zeit bezieht;
  • der Aussteller gegen das Hausrecht oder seine unter Ziffer 4 genannten Pflichten verstößt;
  • HELLO BRIDE kann im Falle des Rücktritts Ersatzansprüche geltend machen, Ziffer 1. findet entsprechende Anwendung.

9. BEWACHUNG

Die allgemeine Bewachung der zur Verfügung gestellten Räume des Hotels Maximilian`s übernimmt der Veranstalter ohne Haftung für Verluste, Diebstahl und Beschädigungen. Für die Beaufsichtigung und Bewachung des Standes ist der Aussteller selbst verantwortlich.

Dies gilt auch während der Auf- und Abbauzeiten.

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